Brandschutz für Gewerbe, Verwaltung und Pflege

Betrieblicher Brandschutz
aus einer Hand

Beratung, Wartung, Schulung und Anlagentechnik - normkonform nach ASR A2.2, DGUV Information 205-023 und DIN 14406. Ein Ansprechpartner, ein Terminplan, vollständige Dokumentation.

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  • Sachkundige nach DIN 14406-4
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • Regional vor Ort, feste Ansprechpartner

Rechtlicher Rahmen

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Der betriebliche Brandschutz ist kein freiwilliger Zusatz. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenregeln und die Vorschriften der Unfallversicherungsträger verlangen konkrete Maßnahmen - und deren Nachweis. Diese vier Punkte betreffen praktisch jeden Betrieb.

  1. Gefährdungsbeurteilung

    Nach § 5 ArbSchG müssen Sie die Brandgefährdung Ihres Betriebs beurteilen und die Ergebnisse nach § 6 ArbSchG dokumentieren. Daraus leiten sich alle weiteren Maßnahmen ab.

  2. Brandschutzhelfer benennen

    Nach § 10 ArbSchG sind Beschäftigte für die Brandbekämpfung zu benennen. ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung 5 Prozent der Beschäftigten als ausreichend, ausgebildet nach DGUV Information 205-023.

  3. Feuerlöscher prüfen lassen

    Tragbare Feuerlöscher sind nach DIN 14406-4 mindestens alle zwei Jahre von Sachkundigen instand zu halten. Die Grundausstattung richtet sich nach der Grundfläche und wird in Löschmitteleinheiten berechnet.

  4. Flucht- und Rettungswege

    ASR A2.3 verlangt gekennzeichnete, freie Fluchtwege und - abhängig von Größe und Nutzung - Flucht- und Rettungspläne, die aktuell zu halten und zu üben sind.

Kommt es zum Schadenfall, prüfen Versicherer und Behörden die Dokumentation. Fehlende Prüfprotokolle oder Unterweisungsnachweise können den Versicherungsschutz gefährden und haftungsrechtliche Folgen haben.

Leistungen

Vier Säulen, ein Ansprechpartner

Ob einzelne Wartung oder komplette Betreuung des betrieblichen Brandschutzes: Sie wählen den Umfang, wir übernehmen Ausführung, Fristen und Dokumentation.

Brandschutzbeauftragter & Beratung

Wir übernehmen die Rolle des externen Brandschutzbeauftragten und bringen Ihre Organisation auf einen prüfbaren Stand.

  • Externer Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003
  • Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B, C) und Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3
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Feuerlöscher & Anlagenprüfung

Instandhaltung Ihrer Feuerlöscher und Wandhydranten im festen Turnus, dokumentiert und fristüberwacht.

  • Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher nach DIN 14406-4, alle zwei Jahre durch Sachkundige
  • Ermittlung der Grundausstattung in Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2
  • Prüfung von Wandhydranten nach DIN 14462 und Rauchwarnmeldern nach DIN 14676
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Schulungen & Unterweisungen

Praxisnahe Ausbildung Ihrer Beschäftigten, im Betrieb oder in unseren Räumen, mit Löschübung.

  • Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023, in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten
  • Jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4, inklusive Teilnahmenachweis
  • Räumungsübungen und Evakuierungshelfer-Schulung nach ASR A2.3
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Anlagentechnik & Montage

Planung, Montage und Instandhaltung anlagentechnischer Brandschutzeinrichtungen inklusive Kennzeichnung.

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Feststellanlagen, jährlich geprüft
  • Sicherheitskennzeichnung und Fluchtwegmarkierung nach ASR A1.3
  • Brandschutztüren, Löschwassertechnik und Nachrüstungen nach Begehungsbefund
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Ablauf

In drei Schritten zum sicheren Betrieb

Kein Vertragsdickicht, keine Überraschungen. Sie wissen nach dem ersten Gespräch, was ansteht, was es kostet und wann es erledigt ist.

  1. 01

    Erstgespräch

    Telefonisch oder per Formular. Wir klären Betriebsgröße, Nutzung und offene Pflichten und sagen Ihnen ehrlich, was tatsächlich nötig ist.

  2. 02

    Begehung & Angebot

    Vor-Ort-Begehung mit Bestandsaufnahme aller Löscheinrichtungen, Kennzeichnungen und Unterlagen. Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot mit klarer Leistungsabgrenzung.

  3. 03

    Umsetzung & Wartungsplan

    Wir setzen die Maßnahmen um, übergeben die Prüfprotokolle und legen die Folgetermine fest. Sie werden vor Fristablauf automatisch erinnert.

Erstgespräch und Begehung sind unverbindlich.

Warum AFV

Worauf Sie sich verlassen können

Brandschutz wird erst im Ernstfall geprüft - und dann zählt, ob die Arbeit vorher sauber gemacht und belegt wurde.

  • Nachweisbare Qualifikation

    Unsere Sachkundigen arbeiten nach DIN 14406-4, unsere Brandschutzbeauftragten sind nach DGUV Information 205-003 ausgebildet und in der vorgesehenen Fortbildung.

  • Fester Ansprechpartner

    Kein Callcenter und kein wechselndes Personal. Sie sprechen mit der Person, die Ihren Betrieb kennt und bei Ihnen war.

  • Prüffähige Dokumentation

    Jede Leistung wird protokolliert. Bei Begehungen durch Behörde, Berufsgenossenschaft oder Versicherer haben Sie die Nachweise vollständig vorliegen.

  • Fristen im Blick

    Wir führen Ihre Prüfintervalle und melden uns aktiv vor Ablauf. Keine übersehenen Wartungstermine.

  • Alles aus einer Hand

    Beratung, Wartung, Schulung und Anlagentechnik über einen Vertragspartner. Weniger Schnittstellen, eine Rechnung, ein Terminplan.

  • Verbindliche Termine

    Zugesagte Termine werden gehalten. Bei Störungen an Löscheinrichtungen reagieren wir kurzfristig.

Referenzen

Branchen, die wir betreuen

Anforderungen unterscheiden sich deutlich: Eine Lagerhalle braucht andere Löscheinrichtungen als eine Pflegeeinrichtung mit Bettenstationen. Wir kennen die jeweiligen Auflagen.

  • Produktion und Handwerk
  • Handel und Logistik
  • Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft
  • Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gastronomie und Hotellerie

Kundenlogos folgen, sobald die Freigaben der jeweiligen Unternehmen vorliegen.

Häufige Fragen

Was Betriebe uns am häufigsten fragen

Keine Antwort dabei? Rufen Sie an - eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts.

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Tragbare Feuerlöscher sind nach DIN 14406-4 mindestens alle zwei Jahre durch Sachkundige instand zu halten. Zusätzlich müssen Sie als Betreiber regelmäßig kontrollieren, dass die Geräte zugänglich, unbeschädigt und richtig gekennzeichnet sind. Bei erhöhter Beanspruchung, etwa in Staub- oder Außenbereichen, kann ein kürzeres Intervall erforderlich sein.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?

Nach ASR A2.2 ist bei normaler Brandgefährdung ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Maßgeblich sind die anwesenden Beschäftigten, nicht die Kopfzahl auf dem Papier. Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb müssen eingerechnet werden, deshalb liegt die sinnvolle Zahl häufig höher. Bei erhöhter Brandgefährdung ergibt sich der Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung.

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Das hängt von Betriebsgröße, Nutzungsart, Anzahl der Standorte und dem vereinbarten Stundenkontingent ab. Wir kalkulieren nach einer Begehung und geben ein schriftliches Festpreisangebot ab, damit Sie die jährlichen Kosten planen können. Ein Pauschalpreis ohne Kenntnis des Objekts wäre unseriös.

Muss ich einen Brandschutzbeauftragten bestellen?

Eine generelle gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Die Bestellung kann sich aber aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept, landesrechtlichen Sonderbauverordnungen, Auflagen des Versicherers oder aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Aufgaben und Qualifikation beschreibt die DGUV Information 205-003. Wir prüfen im Erstgespräch, ob und in welchem Umfang die Bestellung für Sie erforderlich ist.

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Die allgemeine Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz ist nach DGUV Vorschrift 1 § 4 mindestens einmal jährlich durchzuführen, bei Jugendlichen halbjährlich, außerdem bei Neueinstellung und bei wesentlichen Änderungen. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 sollte in Abständen von drei bis fünf Jahren aufgefrischt werden.

Brauche ich einen Flucht- und Rettungsplan?

Nach ASR A2.3 ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern, etwa bei unübersichtlichen Gebäuden oder Publikumsverkehr. Der Plan muss aktuell sein, an geeigneten Stellen aushängen und regelmäßig geübt werden. Wir erstellen die Pläne und prüfen sie im Zuge der Begehung auf Aktualität.

Übernehmen Sie auch bestehende Anlagen anderer Anbieter?

Ja. Wir nehmen den Bestand auf, prüfen Fristen und Dokumentation und übernehmen die weitere Instandhaltung. Vorhandene Geräte werden weiter genutzt, solange sie normkonform und wirtschaftlich instand zu halten sind. Einen pauschalen Austausch des Bestands empfehlen wir nicht.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Wir arbeiten regional. Die Einsatzgebiete sind im Kontaktbereich dieser Seite aufgeführt. Für Objekte außerhalb sprechen Sie uns bitte an, bei mehreren Standorten lässt sich das meist sinnvoll bündeln.

Kontakt

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Beides führt zum selben Ergebnis: einer konkreten Einschätzung Ihres Bedarfs. Am Telefon geht es schneller, das Formular können Sie außerhalb der Geschäftszeiten nutzen.

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* Pflichtfeld. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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